Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei einer Zusammenarbeit mit mir gilt:
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Viktoria Kux und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde), hinsichtlich sämtlicher von Viktoria Kux erbrachten Leistungen.
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Viktoria Kux gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Viktoria Kux nicht an. Hiervon ausgenommen sind solche Regelungen denen Viktoria Kux ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Viktoria Kux in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand uns Leistungsumfang
2.1. Angebote von Viktoria Kux sind unverbindlich.
2.2. Das Wirksamwerden des Vertragsverhältnisses setzt einen Auftrag des Kunden sowie eine Auftragsbestätigung von Viktoria Kux voraus. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Vertragsänderungen oder
-ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Viktoria Kux.
2.3. Viktoria Kux erbringt für den Kunden Beratungsleistungen, Coachings und Dienstleistungen als Freelancerin im Bereich Social Media. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2.4. Mit der Freigabe von Konzeptionen, Kampagnenplänen oder Gestaltungsentwürfen gelten diese als Grundlage der weiteren Leistungen.
2.5. Termine und Fristen von Viktoria Kux sind verbindlich, sofern diese schriftlich bestätigt wurden. Bei Ausfall ist ein Ersatztermin zu finden.
2.6. Viktoria Kux ist berechtigt die Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen. Viktoria Kux gewährleistet in diesem Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen auch von dem Dritten eingehalten werden, insbesondere die Geheimhaltungspflichten aus Ziff. 11.1. beachtet werden.
2.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist Viktoria Kux frei darin, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen wie z.B. Briefings, Zugänge, Daten, Unterlagen, Texte, Fotos und sonstige Beiträge, die für Erbringung der Leistung von Viktoria Kux notwendig sind, bereitzustellen. Sofern einzelne Informationen einem urheber-, design- oder markenrechtlichen Schutz unterliegen, hat der Kunde Viktoria Kux die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
3.2. Ist der Kunde zur Verwendung und/oder Übertragung der überlassenen Informationen nicht berechtigt, stellt der Kunde Viktoria Kux auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Aufwendungen frei, die diesem aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen.
3.3. Viktoria Kux hat solche mangelhaften Leistungen nicht zu vertreten, die auf einer verzögerten oder nicht erbrachten Bereitstellung von Informationen seitens der Kunden zurückzuführen sind. Zusatzkosten, die durch eine solche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit entstehen, sind Viktoria Kux zu ersetzen.
3.4. Für gelöschte/gesperrte/eingeschränkte und nicht funktionale Assets wie z.B. Werbekonten, Domains, Accounts auf und durch Social Media Plattformen übernimmt Viktoria Kux keine Haftung. Liegt der Grund dafür beim Kunden oder den Plattformbetreibern, hat dieser keinen Anspruch auf eine mögliche Rückerstattung für Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum.
4. Preise
4.1. Die Vergütung der Leistung erfolgt nach Festpreis. Der Vergütungssatz wird im jeweiligen Angebot angegeben.
4.2. Alle Preise verstehen sich in Euro und aktuell noch ohne Umsatzsteuer (Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.).
4.3. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1. Es wird grundsätzlich zwischen den Coachings, Workshops und Freelancer-Dienstleistungen unterschieden. Bei Coachings, die an unterschiedlichen Terminen stattfinden, ist nach der ersten Einheit eine Zahlung von 50% der Gesamtrechnung fällig. Der Restbetrag wird nach Beendigung des Coachings in Rechnung gestellt. Tages- oder Halbtagesworkshops werden nach Beendigung in Rechnung gestellt. Freelancer-Dienstleistungen werden laut Angebot am Monatsende in Rechnung gestellt.
5.2 Sofern sich aus dem Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.3. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, beauftragt Viktoria Kux Fremdleistungen (z.B. Schaltung von Facebook Ads, Designs, Website-Erstellung etc.) bei einem Dritten. Der Kunde stellt Viktoria Kux von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei. Viktoria Kux hat das Recht, die Kosten der Fremdleistungen dem Kunden vorab in Rechnung zu stellen.
5.4. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Viktoria Kux berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
6. Nutzungsrechte
6.1. Besteht die Leistung von Viktoria Kux in der Erstellung bzw.
Übertragung von urheberschutzfähigen Werken, wird dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den Werken eingeräumt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, räumt Viktoria Kux dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unübertragbares Recht an dem Werk (z.B. ein schriftliches Konzept oder Schulungsmaterial) zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart ein.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1. Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Laufzeit des Vertrages für Freelancer-Dienstleistungen zeitlich unbeschränkt. In diesem Fall ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.
Die Laufzeit der Coaching-Verträge ergibt sich gemäß Angebot und enden mit Beendigung der letzten Coaching-Stunde. Es sind alle Coaching-Einheiten gemäß Angebot abzurufen. Ein Coaching kann kundenseitig nicht vorzeitig beendet werden.
7.2. Darüberhinaus ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
a) der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
b) der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
8. Haftung
8.1. Viktoria Kux haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1.) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziff. 10.1. vor.
8.4. Soweit die Haftung von Viktoria Kux ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung von Viktoria Kux besteht nicht.
9. Geheimhaltung
9.1. Viktoria Kux verpflichtet sich, alle nicht allgemein offenkundigen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen aus dem Bereich des Kunden, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.
9.2. Soweit Viktoria Kux Zugriff auf Accounts, Systeme oder Datenbanken des Kunden (z.B. Facebook-Accounts o.ä.) erhält, wird dies ausschließlich zu Zwecken der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ermöglicht. Mit Beendigung der Vertragsbeziehung trägt der Kunde Sorge dafür, Viktoria Kux die Berechtigungen für die Accounts, Systeme oder Datenbanken entziehen.
10. Abwerbeverbot
10.1. Dem Kunden ist es untersagt, mittel- oder unmittelbar während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit Mitarbeiter – gleich ob angestellt oder freiberuflich tätig – von Viktoria Kux als Angestellte zu beschäftigen bzw. diesen, soweit sie selbständig tätig sind, Aufträge zu erteilen. Anderes gilt in den Fällen, in denen Viktoria Kux schriftlich ihre Zustimmung erteilt.
10.2. Für jeden Verstoß des Kunden gegen Ziff. 10.1. ist Viktoria Kux berechtigt von dem Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes nach billigem Ermessen festzusetzen, wobei die Vertragsstrafe mindestens 10.000,00 EURO betragen wird. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Hierbei gilt der gesetzliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB. Im Falle der Geltendmachung der Vertragsstrafe wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Anspruch auf Erstattung einer die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2. Viktoria Kux ist berechtigt, den Kunden als Referenz in allen Medien zu benennen und in diesem Rahmen dessen Logos zu verwenden.
11.3. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am ehesten entspricht.
Stand: 01. August 2022